Der Stausee Obermaubach

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 Der Stausee Obermaubach

Idyllisch in das auslaufende Rurtal, am Rande der Voreifel, eingebettet, ist der Stausee Obermaubach ein Anziehungspunkt für Naherholungssuchende aus dem Bereich der Städte Aachen, Düren und Köln. Häufig sind auch Gäste aus dem nahe gelegenen Belgien und den Niederlanden hier anzutreffen.

Obermaubach ein Ortsteil der Gemeinde Kreuzau hat diesen Tourismus angenommen und hat seinen Gästen einiges zu bieten.

Hierzu erfährt man einiges unter:

www.Obermaubach.de

Zum Datenblatt des See's

                                Quelle "WVER"  siehe   "LINKS"

Seit dem 16. März 2009, darf am Stausee Obermaubach wieder gefischt werden.

Nach der Totalentleerung zu Beginn 2007, den Reparaturmaßnahmen und dem Wiederanstau, wurde dem Stausee in 2008 ein Jahr der Erholung gegönnt. Diese Zeit wurde genutzt den Kleinfischbestand zu unterstützen und erste Schritte, für eine künftige gute Bachforellenpopulation in die Wege zu leiten.

 

Achtung Bootsbesitzer !

Der neue Bootssteg für Angler und Kanuten, im Bereich des Restaurant Strepp, wurde an den Kreisfischereiverein e.V. Düren verpachtet.

Interessenten für einen Liegeplatz, bewerben sich bitte beim Kreisfischereiverein.

kreisfischereivereindueren@t-online.de

 

 

Zurzeit (03.03.2012) ist kein Liegeplatz mehr frei.

 

 

Die Liegeplätze werden nach dem Bewerbungsdatum vergeben. Überzählige Bewerber werden in einer Warteliste geführt.

 

Hier einige Bilder vom Aufbau.

 

Die Steganlage Obermaubach.pdf

anklicken

Foto H.J. Koch

 

 

Wie bereits berichtet, dürfen im Bereich des Rureinlaufs, Hof Mausauel keine Boote mehr platziert werden. Die Boote im Verschlag beim Hof Mausauel (Demary) sind hiervon nicht betroffen.

Zuwiderhandeln, wird mit Ordnungsstrafen durch die Kreisverwaltung geahndet.

 

 Die fischereiliche Bewirtschaftung

Der Kreisfischereiverein e.V. Düren ist seit über  60 Jahren der Fischereirechtsinhaber am Stausee Obermaubach und somit für die Hege und Pflege eines naturnahen Fischbestandes verantwortlich.

Im Laufe der Jahre hat sich hierbei der Fischbestand in seiner Artenvielfalt durch Umwelt- und Temperatureinflüsse, deutlich verändert. Während in den früheren Jahren, die Weißfischarten dominierten und damit auch der Raubfischbestand, besonders an Hechten, wesentlich höher war, entwickelte sich der See, bedingt durch sinkende Wassertemperaturen (kaltes Grundablasswasser aus Schwammenauel), immer mehr zu einem Salmonidengewässer.

Durch den Nahrungsreichtum des Sees, besonders in den Sommermonaten, zogen sich die Forellen und Äschen der oberen Rurstrecken, nach der Laichzeit im Frühjahr, gerne in den See zurück. Durch weitergehende unterstützende Besatzmaßnahmen mit Bach- und Regenbogenforellen, durch den Kreisfischereiverein Düren, erfreute sich der Stausee sehr bald einer großen Beliebtheit in der Anglerschaft des oben erwähnten Einzugsgebietes. Neben den Mitgliedern des Vereins, besuchten auch viele Gastangler, Inhaber von Jahres- oder Tageskarten das Gewässer.

Der Kreisfischereiverein Düren trug dadurch, nicht unerheblich, zur Förderung des Fremdenverkehrs am Stausee Obermaubach bei.

Diese, aus anglerischer Sicht, "guten Jahre" gingen leider, seit Mitte der neunziger Jahre zu Ende. In gleichem Maße, wie die Anzahl der Kormorane, die seit dem Winter 1996, den See und die Rurstrecken, in einer Stückzahl heimsuchen, die den Fischbestand auf ein Existenzminimum reduziert, verlor der See seine fischereiliche Attraktivität. Hinzu kommen immer mehr Auflagen durch die Fischerei- und Landschaftsbehörden bezüglich des Naturschutzes und des Fischbesatzes, die nicht nur für den Fischbestand, sondern auch für die Existenz der Angelvereine bedrohliche Ausmaße annehmen.

 

Der Kreisfischereiverein Düren hat 1995, gegen erhebliche Widerstände, maßgeblich zur Einbindung der Rur, in das so genannte Lachsprogramm 2000 NRW, beigetragen. Eine Folge dessen, ist letztendlich die neue Fischtreppe am Stausee Obermaubach, denn ohne dieses Engagement wäre es vermutlich noch nicht soweit gekommen. Ohne das ehrenamtliche Engagement der Angler, der Angelvereine und der Verbände , würde es bald keine Fische mehr geben, die diesen tollen Fischaufstieg nutzen könnten. Der Kreisfischereiverein würde gerne den "neuen See" für die Wiederherstellung eines, auch für die Angler, attraktiven Fischbestandes nutzen. Selbstverständlich sollen hierbei einheimische Fischarten, die zur Beschaffenheit des Gewässers passen, bevorzugt werden. Eine sinnvolle Reduzierung des dort bereits etablierten, überhöhten Kormoranbestandes, würde dieses Ansinnen sicherlich positiver unterstützen, als willkürliche Auflagen, die den Menschen und Ihr Freizeitbedürfnis einmal wieder ins Abseits stellen.

 

Für die Bereitstellung einiger Fotos danken wir

Herrn Staib und Herrn Lenertz

 

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 Preise / Kartenverkaufsstellen

Kartenpreise:                Jahreskarten   115,-€                Tageskarten    8,50€

 Karten sind bei folgenden Verkaufsstellen erhältlich:

   

 

    Restaurant Strepp am See

    Am Stausee

    52372 Kreuzau-Obermaubach

    02422/7454

    Internet: www.restaurant-strepp-am-see.de

    E-Mail:  Info@restaurant-strepp-am-see.de

    Donnerstag: Ruhetag

 

  

 Kiosk an der Staumauer   

    Inh. Reinhard Grünberg   

    Am Stausee   

    52372 Kreuzau-Obemaubach   

    02422/3976   

   

    Hier sind auch die Bootsplaketten    

    des "WVER" erhältlich.   

   

 

    Angelgeräte Pelzer

    Effertzgasse 34

    52353 Düren-Birkesdorf

    02421/85747

    Internet: www.angelgeräte-pelzer.de

    E-Mail:  hpfly52353@aol.com
   
Öffnungszeit: 9.00 - 12.30 / 14.30 - 18.30   

    Samstags:        9.00 - 14.00

    Mittwochs:         Ruhetag       

   

 

 

Angelzentrum Düren  

    M. Stanoschek  

    Kleine Zehnthofstr. 32  

    52349 Düren  

    02421/17102  

    Öffnungszeit:     9.00 - 18.30  

    Samstags:            9.00 - 16.00  

 

 

 

  Angelgeräte Herbert Güsken   

  Stiftsplatz 12   

  50171 Kerpen   

  02237/603816   

  Öffnungszeit: 9.00 - 13.00 / 14.30 - 18.30   

  Donnerstags:        14.30 - 18.30   

  Samstags:               9.00 - 14.00   

 

   

 

 

 

 Fischereibedingungen:

Der Kreisfischereiverein e.V. Düren als Fischereipächter, erteilt die Fischereierlaubnis für den Stausee Obermaubach. 

Nachstehende Bedingungen sind zu beachten:

 

 Achtung neu:   Die Benutzung von Bellybooten im Stausee, ist durch Beschluss des WVER und der Bezirksregierung verboten !

 

Artenschonzeiten:                                                        Mindestmaße:

Bachforelle                  vom 20.10.-15.03. einschl.             30 cm

Regenbogenforelle     vom 20.10.-15.03. einschl.             30 cm

Bachsaibling               vom 20.10.-15.03. einschl.             30 cm

Seesaibling                 vom 20.10.-15.03. einschl.             30 cm

Seeforelle                    vom 20.10.-15.03. einschl.             50 cm

Äsche                           bis auf Widerruf    ganzjährig

Hecht                            vom 15.02.-30.04. einschl.             45 cm

In der Zeit vom 20.10. bis 28.02. einschl. darf der Stausee Obermaubach, beim Stippfischen, nur mit einer Handangel und nur mit der Pose befischt werden!  In der Zeit vom 01.03.-15.03. einschl. bleibt der Stausee Obermaubach gesperrt.

 

Fangbeschränkung:

Pro Angeltag dürfen maximal gefangen und entnommen werden:

Fünf  Salmoniden (Forellen, Saiblinge), davon jedoch nur eine Seeforelle.

Alle anderen Fischarten unterliegen keiner Fangbeschränkung. Erlaubt sind alle gesetzlich erlaubten Köderarten. Lebende Köderfische sind verboten. Tote Köderfische müssen dem Stausee Obermaubach entnommen werden. Ganzjährig geschützte, sowie Edelfische, dürfen nicht als Köderfische verwendet werden.

Bei der Grund- und Posenfischerei, darf nur ein einschenkliger Haken verwendet werden. Es darf mit höchstens 2 Ruten gefischt werden.

Untermaßige und in der Schonzeit gefangene Fische, sind entsprechend der Landes-Fischereiordnung zu behandeln.

 

Fangmeldung:

Der Kreisfischereiverein e.V. Düren ist verpflichtet, Art und Anzahl der entnommenen Fische zu registrieren und zu dokumentieren. Dies bedeutet, dass nicht nur die Mitglieder des Vereins, sondern auch Jahres- und Tageskartenangler verpflichtet sind, ihre Fänge in der, mit der Karte ausgehändigten Fangmeldung einzutragen und an den Verein weiterzuleiten.

 

Als Hilfe hier ein Mustereintrag zum Fangbuch: Muster Fangbuch.pdf   als Download.

 

Allgemeine Bedingungen:

Uferbefestigungen und Wasserbauwerke dürfen nicht beschädigt werden!

Der Aufenthalt im Gefahrenbereich, sowie das Betreten der Gleisanlagen der "Dürener-Kreisbahn" sind verboten. Zuwiderhandeln geschieht auf eigene Gefahr und kann mit Anzeigen durch Polizei oder Kreisbahnangestellte geahndet werden.

An den zu benutzenden Angelkähnen müssen die jährlichen Erlaubnisplaketten des "Wasserverbandes Eifel-Rur" gut sichtbar angebracht sein. Diese sind im Kiosk an der Staumauer zu erhalten. In der Zeit vom 15.November bis zum 31.März müssen alle Boote außerhalb der See- und Uferfläche gelagert und gegen unbefugtes Wassern gesichert sein. Die Nutzung der Seefläche ist in diesem Zeitraum nicht gestattet.

 Nutzungsbedingungen.pdf   (Quelle: WVER)

 

Bitte beachten Sie die Einschränkungen durch die Naturschutzverordnung im oberen Teil des Stausee's.

(Inselbereich und Einlauf)

Schutzzonen.pdf  (Quelle: Kreis Düren)

Fahren Sie bitte mit Ihren Booten nicht in die, durch die weißen Bojen begrenzten Gebiete.

 

Den Anordnungen der amtlich verpflichteten Fischereiaufseher ist in allen Fällen Folge zu leisten!

Verstöße gegen diese Fischerei- und Gewässerordnung werden mit dem Entzug der Fischereierlaubnis geahndet und u.A. wegen Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht.

 

Gültig ab: 16.03.2009       Kreisfischereiverein e.V. Düren

 

 Fischereibedingungen  als *.pdf  zum Download

 

Stand: 03. März 2012     Home    TOP    Zurück   Der Schlossteich Burgau   Die Rurstrecke