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Preise / Kartenverkaufsstellen Fischereibedingungen Der Fischaufstieg Die Fangstation
Der Stausee Obermaubach Idyllisch in das auslaufende Rurtal, am Rande der Voreifel, eingebettet, ist der Stausee Obermaubach ein Anziehungspunkt für Naherholungssuchende aus dem Bereich der Städte Aachen, Düren und Köln. Häufig sind auch Gäste aus dem nahe gelegenen Belgien und den Niederlanden hier anzutreffen. Obermaubach ein Ortsteil der Gemeinde Kreuzau hat diesen Tourismus angenommen und hat seinen Gästen einiges zu bieten. Hierzu erfährt man einiges unter: Zum Datenblatt des See's Quelle "WVER" siehe "LINKS"
Seit dem 16. März 2009, darf am Stausee Obermaubach wieder gefischt werden. Nach der Totalentleerung zu Beginn 2007, den Reparaturmaßnahmen und dem Wiederanstau, wurde dem Stausee in 2008 ein Jahr der Erholung gegönnt. Diese Zeit wurde genutzt den Kleinfischbestand zu unterstützen und erste Schritte, für eine künftige gute Bachforellenpopulation in die Wege zu leiten. Achtung Bootsbesitzer ! Der neue Bootssteg für Angler und Kanuten, im Bereich des Restaurant Strepp, wurde an den Kreisfischereiverein e.V. Düren verpachtet. Interessenten für einen Liegeplatz, bewerben sich bitte beim Kreisfischereiverein. kreisfischereivereindueren@t-online.de
Zurzeit (03.03.2012) ist kein Liegeplatz mehr frei.
Die Liegeplätze werden nach dem Bewerbungsdatum vergeben. Überzählige Bewerber werden in einer Warteliste geführt.
Hier einige Bilder vom Aufbau.
Die Steganlage Obermaubach.pdf anklicken Foto H.J. Koch
Wie bereits berichtet, dürfen im Bereich des Rureinlaufs, Hof Mausauel keine Boote mehr platziert werden. Die Boote im Verschlag beim Hof Mausauel (Demary) sind hiervon nicht betroffen. Zuwiderhandeln, wird mit Ordnungsstrafen durch die Kreisverwaltung geahndet.
Die fischereiliche Bewirtschaftung
Im Laufe der Jahre hat sich hierbei der Fischbestand in seiner Artenvielfalt durch Umwelt- und Temperatureinflüsse, deutlich verändert. Während in den früheren Jahren, die Weißfischarten dominierten und damit auch der Raubfischbestand, besonders an Hechten, wesentlich höher war, entwickelte sich der See, bedingt durch sinkende Wassertemperaturen (kaltes Grundablasswasser aus Schwammenauel), immer mehr zu einem Salmonidengewässer. Durch den Nahrungsreichtum des Sees, besonders in den Sommermonaten, zogen sich die Forellen und Äschen der oberen Rurstrecken, nach der Laichzeit im Frühjahr, gerne in den See zurück. Durch weitergehende unterstützende Besatzmaßnahmen mit Bach- und Regenbogenforellen, durch den Kreisfischereiverein Düren, erfreute sich der Stausee sehr bald einer großen Beliebtheit in der Anglerschaft des oben erwähnten Einzugsgebietes. Neben den Mitgliedern des Vereins, besuchten auch viele Gastangler, Inhaber von Jahres- oder Tageskarten das Gewässer. Der Kreisfischereiverein Düren trug dadurch, nicht unerheblich, zur Förderung des Fremdenverkehrs am Stausee Obermaubach bei.
Diese, aus anglerischer Sicht, "guten
Jahre" gingen leider, seit Mitte der
neunziger Jahre zu Ende. In gleichem
Maße, wie die Anzahl der Kormorane,
die seit dem Winter 1996, den See und
die Rurstrecken, in einer Stückzahl
heimsuchen, die den Fischbestand auf
ein Existenzminimum reduziert, verlor
der See seine fischereiliche
Attraktivität. Hinzu kommen immer mehr
Auflagen durch die Fischerei- und
Landschaftsbehörden bezüglich des
Naturschutzes und des Fischbesatzes,
die nicht nur für den Fischbestand,
sondern auch für die Existenz der
Angelvereine bedrohliche Ausmaße
annehmen.
Der Kreisfischereiverein Düren hat 1995, gegen erhebliche Widerstände, maßgeblich zur Einbindung der Rur, in das so genannte Lachsprogramm 2000 NRW, beigetragen. Eine Folge dessen, ist letztendlich die neue Fischtreppe am Stausee Obermaubach, denn ohne dieses Engagement wäre es vermutlich noch nicht soweit gekommen. Ohne das ehrenamtliche Engagement der Angler, der Angelvereine und der Verbände , würde es bald keine Fische mehr geben, die diesen tollen Fischaufstieg nutzen könnten. Der Kreisfischereiverein würde gerne den "neuen See" für die Wiederherstellung eines, auch für die Angler, attraktiven Fischbestandes nutzen. Selbstverständlich sollen hierbei einheimische Fischarten, die zur Beschaffenheit des Gewässers passen, bevorzugt werden. Eine sinnvolle Reduzierung des dort bereits etablierten, überhöhten Kormoranbestandes, würde dieses Ansinnen sicherlich positiver unterstützen, als willkürliche Auflagen, die den Menschen und Ihr Freizeitbedürfnis einmal wieder ins Abseits stellen.
Für die Bereitstellung einiger Fotos danken wir Herrn Staib und Herrn Lenertz
Preise / Kartenverkaufsstellen Kartenpreise: Jahreskarten 115,-€ Tageskarten 8,50€ Karten sind bei folgenden Verkaufsstellen erhältlich:
Restaurant Strepp am See Am Stausee 52372 Kreuzau-Obermaubach 02422/7454 Internet: www.restaurant-strepp-am-see.de E-Mail: Info@restaurant-strepp-am-see.de Donnerstag: Ruhetag
Kiosk an der Staumauer Inh. Reinhard Grünberg Am Stausee 52372 Kreuzau-Obemaubach 02422/3976
Hier sind auch die Bootsplaketten
des "WVER"
erhältlich.
Angelgeräte Pelzer Effertzgasse 34 52353 Düren-Birkesdorf 02421/85747 Internet: www.angelgeräte-pelzer.de
E-Mail:
hpfly52353@aol.com Samstags: 9.00 - 14.00 Mittwochs: Ruhetag
M. Stanoschek Kleine Zehnthofstr. 32 52349 Düren 02421/17102 Öffnungszeit: 9.00 - 18.30 Samstags: 9.00 - 16.00
Angelgeräte Herbert Güsken Stiftsplatz 12 50171 Kerpen 02237/603816 Öffnungszeit: 9.00 - 13.00 / 14.30 - 18.30 Donnerstags: 14.30 - 18.30 Samstags: 9.00 - 14.00
Der Kreisfischereiverein e.V. Düren als Fischereipächter, erteilt die Fischereierlaubnis für den Stausee Obermaubach. Nachstehende Bedingungen sind zu beachten:
Achtung neu: Die Benutzung von Bellybooten im Stausee, ist durch Beschluss des WVER und der Bezirksregierung verboten !
Artenschonzeiten: Mindestmaße: Bachforelle vom 20.10.-15.03. einschl. 30 cm Regenbogenforelle vom 20.10.-15.03. einschl. 30 cm Bachsaibling vom 20.10.-15.03. einschl. 30 cm Seesaibling vom 20.10.-15.03. einschl. 30 cm Seeforelle vom 20.10.-15.03. einschl. 50 cm Äsche bis auf Widerruf ganzjährig Hecht vom 15.02.-30.04. einschl. 45 cm In der Zeit vom 20.10. bis 28.02. einschl. darf der Stausee Obermaubach, beim Stippfischen, nur mit einer Handangel und nur mit der Pose befischt werden! In der Zeit vom 01.03.-15.03. einschl. bleibt der Stausee Obermaubach gesperrt.
Fangbeschränkung: Pro Angeltag dürfen maximal gefangen und entnommen werden: Fünf Salmoniden (Forellen, Saiblinge), davon jedoch nur eine Seeforelle. Alle anderen Fischarten unterliegen keiner Fangbeschränkung. Erlaubt sind alle gesetzlich erlaubten Köderarten. Lebende Köderfische sind verboten. Tote Köderfische müssen dem Stausee Obermaubach entnommen werden. Ganzjährig geschützte, sowie Edelfische, dürfen nicht als Köderfische verwendet werden. Bei der Grund- und Posenfischerei, darf nur ein einschenkliger Haken verwendet werden. Es darf mit höchstens 2 Ruten gefischt werden. Untermaßige und in der Schonzeit gefangene Fische, sind entsprechend der Landes-Fischereiordnung zu behandeln.
Fangmeldung: Der Kreisfischereiverein e.V. Düren ist verpflichtet, Art und Anzahl der entnommenen Fische zu registrieren und zu dokumentieren. Dies bedeutet, dass nicht nur die Mitglieder des Vereins, sondern auch Jahres- und Tageskartenangler verpflichtet sind, ihre Fänge in der, mit der Karte ausgehändigten Fangmeldung einzutragen und an den Verein weiterzuleiten.
Als Hilfe hier ein Mustereintrag zum Fangbuch: Muster Fangbuch.pdf als Download.
Allgemeine Bedingungen: Uferbefestigungen und Wasserbauwerke dürfen nicht beschädigt werden! Der Aufenthalt im Gefahrenbereich, sowie das Betreten der Gleisanlagen der "Dürener-Kreisbahn" sind verboten. Zuwiderhandeln geschieht auf eigene Gefahr und kann mit Anzeigen durch Polizei oder Kreisbahnangestellte geahndet werden. An den zu benutzenden Angelkähnen müssen die jährlichen Erlaubnisplaketten des "Wasserverbandes Eifel-Rur" gut sichtbar angebracht sein. Diese sind im Kiosk an der Staumauer zu erhalten. In der Zeit vom 15.November bis zum 31.März müssen alle Boote außerhalb der See- und Uferfläche gelagert und gegen unbefugtes Wassern gesichert sein. Die Nutzung der Seefläche ist in diesem Zeitraum nicht gestattet. Nutzungsbedingungen.pdf (Quelle: WVER)
Bitte beachten Sie die Einschränkungen durch die Naturschutzverordnung im oberen Teil des Stausee's. (Inselbereich und Einlauf) Schutzzonen.pdf (Quelle: Kreis Düren) Fahren Sie bitte mit Ihren Booten nicht in die, durch die weißen Bojen begrenzten Gebiete.
Den Anordnungen der amtlich verpflichteten Fischereiaufseher ist in allen Fällen Folge zu leisten! Verstöße gegen diese Fischerei- und Gewässerordnung werden mit dem Entzug der Fischereierlaubnis geahndet und u.A. wegen Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht.
Gültig ab: 16.03.2009 Kreisfischereiverein e.V. Düren
Fischereibedingungen als *.pdf zum Download
Stand: 03. März 2012 Home TOP Zurück Der Schlossteich Burgau Die Rurstrecke
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